Diäten

Die Entlohnung von Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene ist regelmäßig Gegenstand zum Teil sehr kontrovers geführter Debatten. Seit Beginn der 7. Wahlperiode. steigen (oder sinken) die Abgeordnetendiäten in Sachsen-Anhalt mit der Entwicklung der Nominallöhne im Land. Das ist der Versuch, einen gerechten Maßstab für die Entlohnung von Abgeordneten zu finden.

Rechtliche Grundlagen der Abgeordnetenentschädigung

Um ihr Mandat unabhängig und frei ausüben zu können, erhalten alle Abgeordneten eine Entschädigung (so genannte Diät). Grundlage für die Entschädigung von Abgeordneten ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts. Einzelheiten sind im Abgeordnetengesetz geregelt.

Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der Funktionszulage

Als Abgeordneter erhalte ich seit Juli 2023 eine monatliche Entschädigung von 7.798 Euro.

Steuern, Krankenversicherung und Abführungen an die Partei

Die Abgeordnetenentschädigung und die Funktionszulage sind zu versteuern. Die Steuerlast (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) betrug für mich im Jahr 2022 (letzter festgestellter Steuerbescheid) rund 32.300 Euro.

  • Ich bin freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahle aktuell einen monatlichen Beitrag in Höhe von 981 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt – analog zu Angestellten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft – die Hälfte dieser Kosten.

Vom Bruttobetrag der Grunddiät führe ich einen Mandatsträgerbeitrag an die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Höhe von 13,5 Prozent vor Steuern abzüglich einer Ermäßigung für Kinder ab. Derzeit sind dies bei mir 975 Euro monatlich.

Nebeneinkünfte und weitere Bezüge

Ich übe mein Mandat in Vollzeit aus. Erfahrungsgemäß sind dies mindestens 60 Arbeitsstunden pro Woche. Ich verfüge über keinerlei Nebeneinkünfte und erhalte für meine Tätigkeiten z.B. in der Bischöflichen Kommission für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung keinerlei zusätzliche Aufwandsentschädigung. Sofern ich, z.B. für Vorträge, ein Honorar bekomme, spende ich dieses, vorzugsweise an den Opferfonds für Betroffene fremdenfeindlicher und rechtsextremer Gewalt in Sachsen-Anhalt.

Mein Beschäftigungsverhältnis als Regionaler Berater gegen Rechtsextremismus bei Miteinander e.V. ruht seit dem 1. April 2011.

Weitere Pauschalen und deren Verwendung

Alle Abgeordneten – und somit auch ich – erhalten für die Durchführung ihrer Arbeit folgende steuerfreie Pauschalen und zusätzliche Leistungen:

  • 2.126 Euro Pauschale für die politische Arbeit (Reisekosten, Veranstaltungskosten,…),  die Unterhaltung eines Regionalbüros (Miete, Nebenkosten, Kommunikationskosten, Büromaterial usw.);
  • Pauschale zur Beschäftigung von MitarbeiterInnen (Vollzeit, Tarifvertrag der Länder E10 Stufe 6. Dieses Geld wird direkt an die MitarbeiterInnen überwiesen). Zudem können in der 7. Wahlperiode bis zu 1000 Euro an Fortbildungskosten für Mitarbeiter*innen geltend gemacht werden.
  • IT-Ausstattung im Abgeordnetenbüro in Magdeburg sowie in einem Regionalbüro;
  • eine Netzkarte der Deutschen Bahn für Sachsen-Anhalt und Fahrten nach Berlin, 1. Klasse.

Der Landtag übernimmt auf Antrag für den Abgeordneten außerdem Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag der Fraktion, des Präsidenten oder eines Ausschusses sowie Übernachtungskosten, wenn dies für Sitzungen im Landtag notwendig ist.

Ich betreue in regionaler Verantwortung zwei Landkreise (Burgenlandkreis, Saalekreis). Aus der Pauschale für politische Arbeit finanziere ich deshalb u.a. meine Regionalbüros in Merseburg und Zeitz. Für die Miete und Unterhaltung des Regionalbüros inklusive der allgemeinen Bürokosten (Büromaterial, Kommunikationskosten wie Telefon, Internet, Porto, Strom, Versicherungen, Technik usw.) fallen im Monat etwa 1000 Euro Kosten an.

Nicht durch die Bürokostenpauschale gedeckt sind Reisekosten der Mitarbeiter*innen oder Übernachtungen bei dienstlichen Terminen.

Die allgemeine Kostenpauschale dient weiterhin zur Finanzierung von Fahrtkosten, wenn ich im Rahmen meines Mandats einmal nicht die Deutsche Bahn nutze, für Tagungskosten, den Erwerb von Zeitschriften und Fachliteratur sowie Bewirtungskosten bei eigenen Veranstaltungen und Beratungen oder Gastgeschenke.

Insbesondere finanziere ich aus der Kostenpauschale aber die allgemeine politische Arbeit. Ich produziere einen Podcast, beschäftige einen Fotografen zur Begleitung bei Terminen, führe regelmäßig Veranstaltungen, z.B. im Grün.Lokal und im Netz durch. Hier fallen insbesondere Honorare aber auch wiederkehrende Kosten für Software-Abonnements etc. an.

Fördermitgliedschaften und Spenden

Regelmäßig spende ich auch für verschiedene Vereine sowie Initiativen und bin (Förder-)Mitglied. Diese Beiträge beliefen sich im Jahr 2022 auf rund als 5.000 Euro.

In den vergangenen zwölf Monaten habe ich u.a. den Altstadtverein Merseburg e.V., die Klosterbauhütte in Merseburg, EIRENE internationaler christlicher Friedensdienst e.V., den Friedenskreis Halle, das Gen-ethische Netzwerk e.V., den Infodienst Gentechnik, Die Sternsinger und viele andere mit Spenden unterstützt.

Mitglied bin ich u.a. in den folgenden Vereinen:

*Nach Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt erhalten Landtagsabgeordnete für jedes angefangene Jahr im Landtag drei Prozent der Grunddiät und der ggf. gezahlten Funktionszulage als Pensionsanspruch. Der Pensionsanspruch wird bis zu einer maximalen Höhe von 69 Prozent gewährt und setzt nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein.