Zwangstests sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auf informationelle Selbstbestimmung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher die Landesregierung auf, von ihrer Absicht der Einführung einer Zwangstestung in Sachsen-Anhalt zur Gefahrenabwehr abzulassen. Die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung in Sachsen-Anhalt müssen erkennen, dass sie sich mit ihrem Vorhaben außerhalb der Grenzen unserer Verfassung bewegen.
Gerade mit Blick auf den Welt-Aids-Tag am 1. Dezember kann es nicht sein, dass die Landesregierung durch ihr Gesetzesvorhaben eine Diskriminierung durch Zwangstests betreibt.
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