Förderung von parteinahen Stiftungen muss dringend gesetzlich geregelt werden
Förderung von Verfassungsfeinden ausschließen
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, zügig ein Gesetz zur Förderung von parteinahen Stiftungen in den Landtag einzubringen. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Verhandlung am Verwaltungsgericht in Magdeburg ist glasklar: Sachsen-Anhalt braucht ein Gesetz zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen. Die Landesregierung muss hier zügig tätig werden und einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen“, fordert Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Die Förderung von Verfassungsfeinden muss dabei ausgeschlossen werden. Eine Landesförderung darf es nur für solche Stiftungen geben, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Für rechtsextreme Think-Tanks darf kein Euro Steuergeld fließen“, so Striegel.
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont in seiner Entscheidung, dass Anspruchsvoraussetzungen und Verteilungskriterien staatlicher Leistungen in diesem Bereich eine gesetzliche Grundlage brauchen. Der Auftrag und die Finanzierung parteinaher Stiftungen müssen verbindlich und transparent geregelt werden.“