22. November 2018

KiFöG im Blick

Momentan erreichen mich viele Postkarten von Eltern und Erzieher*innen, die sich gegen die geplanten Änderungen des KiFöG richten. Da die Postkarten lediglich mit Ort und Namen unterschrieben sind, antworte ich Ihnen mit Hilfe des Internets!

Viele Eltern machen sich Sorgen um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung, doch auch weiterhin gilt: Alle Kinder haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung von 8h. Bei Bedarf besteht aber weiterhin Anspruch auf den erweiterten Ganztagsanspruch von 10h. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern ihren Anspruch anmelden können – auch von 10h Stunden – ohne weitere amtsseitige Prüfung. Nur in begründeten Einzelfällen soll die Kommune den Bedarf prüfen. Was sieht der Gesetzentwurf sonst noch vor? Eine ganze Reihe von Verbesserungen, wie ich finde!

Zum Beispiel: eine Verbesserung der Personalsituation in den Einrichtungen durch Einrechnung von 10 Krankheitstagen in den Personalschlüssel. Das macht rechnerisch ca. 500 neue ErzieherInnenstellen, Kostenpunkt für das Land: 28 Mio. € jährlich.

Außerdem: eine weitere finanzielle Entlastung der Eltern. Es muss nur noch für das älteste Kind in Krippe/Kita ein Beitrag bezahlt werden, Kosten für das Land ca. 10 Mio. € Kosten.

Das neue KiFöG ist ein Weg hin zu mehr Chancengerechtigkeit, denn es sieht eine Sonderförderung von Kitas mit besonderen Bedarfen vor. Konkret bedeutet das, noch einmal 100 zusätzliche ErzieherInnenstellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5,6. Mio. €

Unter dem Strich sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Verbesserungen für Personal und Eltern vor. Im Landeshaushalt werden dafür 40 Mio. € an Mehrkosten bereitgestellt. Die Gesamtausgaben des Landes pro Jahr für Kinderbetreuung belaufen sich übrigens auf insgesamt über 370 Mio. €.

Das neue KiföG verbessert das bestehende System. Wir stellen mehr Geld für unsere Kinder bereit. Klar ist aber auch: Mit diesen Verbesserungen erfüllt Sachsen-Anhalt noch nicht die wissenschaftlichen Empfehlungen zum Personalschlüssel. Wir werden uns daher weiterhin für Verbesserungen stark machen! Letztlich gilt: Nach dem KiföG ist vor dem KiföG. Gerade durch die absehbaren Bundesmittel im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes wollen wir weitere Verbesserungen ermöglichen. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass jedem Kind die bestmögliche frühkindliche Förderung und Bildung zuteil wird. Gern überlege ich mit Ihnen gemeinsam, wie wir dieses Ziel am Besten erreichen können!