Kostensätze für Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten müssen veröffentlicht werden
Das Verwaltungsgericht Halle hat nach mündlicher Verhandlung am gestrigen Tage durch Urteil festgestellt, dass der Saalekreis dem Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel rechtswidrig Informationen vorenthalten hat. Striegel hatte bereits im Jahr 2015 unter Berufung auf das Informationszugangsgesetz des Landes Auskunft zu den Verträgen und Kostensätzen bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten im Saalekreis verlangt.
Der innen- und rechtspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion stellt dazu fest: „Das Urteil war absehbar. Die Entscheidung ist eine krachende Niederlage für den Saalekreis. Die von mir begehrten Informationen hätten mir bereits im Jahr 2015 mitgeteilt werden müssen.
Der Saalekreis hat mit seiner rechtswidrigen Verweigerung des Informationszuganges Geheimniskrämerei betrieben. Offensichtlich sollten die undurchsichtigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Landkreis und in der Kritik durch Bewohner und zivilgesellschaftliche Initiativen stehenden Vertragspartner unter Verschluss bleiben. Insbesondere wurde so verhindert, dass die Öffentlichkeit Kenntnis zu den pauschalen Zahlungen des Landkreises an Vertragspartner erhält.
Mit dem Urteil ist Rechtsklarheit geschaffen. Ich erwarte, dass der Landkreis nunmehr unverzüglich die noch ausstehenden Informationen in den Verfahren aus den Jahren 2015 und 2019 zugänglich macht.“